INVESTOR RELATIONS: Corporate GovernanceIm Oktober 2002 wurde der österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) veröffentlicht und seither laufend ergänzt. Die BENE AG bekennt sich zur Einhaltung des österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2010. Der ÖCGK 2010 richtet sich vorrangig an österreichische und börsennotierte Aktiengesellschaften. Grundlage sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechts, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zu der Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der ÖCGK unterstützt österreichische Gesellschaften mit einem Regelwerk für Unternehmensführung und -aufsicht. Ziel des Kodex ist die verantwortungsvolle Leitung und Aufsicht von Unternehmen und Konzernen, die darauf abzielt, nachhaltige und langfristige Werte zu schaffen. Der Kodex ist zur Schaffung erhöhter Transparenz für die Aktionäre des Unternehmens vorgesehen. Der Kodex erlangt Gültigkeit durch die freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen. Die BENE AG hält zusätzlich zu den verbindlichen "L-Regeln" (Legal Requirement) sämtliche "C-Regeln" (Comply or Explain) des ÖCGK mit den folgenden Ausnahmen ein: C-Regel 18: Eine interne Revision als eigene Stabstelle des Vorstands einzurichten oder an eine geeignete Institution auszulagern, ist auf Grund der Größe des Unternehmens sowie aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. C-Regeln 27/27a: Diese Regeln wurden im Zuge der letzten Anpassung des ÖCGK in der Fassung des ÖCGK 2010 überarbeitet. Aufgrund der gro0e zeitlichen Nähe zur (Neu-)Bestellung der Vorstandsmitglieder wurden die neuen Regelungen in die 2010 unterfertigten Vorstandsverträge noch nicht übernommen. C-Regeln 30 / 31: Die Bene AG ist der Meinung, dass der Einzelausweis von Vorstandsbezügen den Aktionären und sonstigen Stakeholdern keine kapitalmarktrelevante Zusatzinformation und damit auch keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn unter wirtschaftlichen Aspekten bringt. |