INVESTOR RELATIONS: Corporate GovernanceIm Oktober 2002 wurder der österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) veröffentlicht und im Februar 2005 sowie im Jänner 2006 ergänzt. Der ÖCGK 2006 richtet sich vorrangig an österreichische und börsennotierte Aktiengesellschaften. Grundlage sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapital-marktrechts, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zu der Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der ÖCGK unterstützt österreichische Gesellschaften mit einem Regelwerk für Unternehmensführung und -aufsicht. Ziel des Kodex ist die verantwortungsvolle Leitung und Aufsicht von Unternehmen und Konzernen, die darauf abzielt, nach-haltige und langfristige Werte zu schaffen. Der Kodex ist zur Schaffung erhöhter Transparenz für die Aktionäre des Unternehmens vorgesehen. Der Kodex erlangt Gültigkeit durch die freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen. Die BENE AG bekennt sich zur Einhaltung des österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2006. Die BENE AG hält zusätzlich zu den verbindlichen "L-Regeln" (Legal Requirement) sämtliche "C-Regeln" (Comply or Explain) des ÖCGK mit den folgenden Ausnahmen ein: C-Regel 18: Eine interne Revision als eigene Stabstelle des Vorstands einzurichten oder an eine geeignete Institution auszulagern, ist auf Grund der Größe des Unternehmens sowie aus wirtschaftlichen Gründen nicht notwendig. C-Regel 38: Die Satzung der BENE AG sieht keine Altersbeschränkung für die letztmalige Nominierung zum Vorstand vor. Die Nominierung der Vorstandsmitglieder der BENE AG beruht ausschließlich auf fachlichen und persönlichen Qualifikationen. C-Regel 57: Die Satzung der BENE AG sieht keine Altersbeschränkung für Aufsichtsrats-mitglieder vor. Aus Sicht der BENE AG ist eine Altersbeschränkung für die Wahl zum Aufsichtsratsmitglied nicht notwendig.
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