Bene Büromöbel

INVESTOR RELATIONS: Directors' Dealings


Gemäß § 48d Abs 4 BörseG haben Personen, die bei der BENE AG sowie ihren Konzerngesellschaften Führungsaufgaben wahrnehmen, d.h. die Mitglieder des Vorstandes und Mitglieder des Aufsichtsrates der BENE AG und die Mitglieder der Geschäftsführung der Konzerngesellschaften der BENE AG, sowie gegebenenfalls in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen alle von ihnen getätigten Geschäfte auf eigene Rechnung mit BENE-Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren oder mit sich darauf beziehenden Derivaten oder mit einem verbundenen Unternehmen innerhalb von fünf Arbeitstagen nach deren Abschluss der FMA zu melden und unverzüglich zu veröffentlichen.

Meldungen zu Directors' Dealings der BENE AG finden sie auf der Homepage der FMA - Finanzmarktaufsicht.
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